Vermietungsbedingungen

l. Aufnahme und Rückgabe

Das Auto wird dem Mieter in einem entsprechenden Zustand, ohne sichtbare MÄngel geliefert, wobei sÄmtliche Ansprüche über den Zustand dem Eigentümer unverzüglich, anlÄßlich der Lieferung, angemeldet werden. Der Mieter ist einverstanden, dem Eigentümer das Auto mit den Unterlagen, dem Zubehör und den Ausrüstungen in entsprechendem Zustand zurückzugeben, unter Einhaltung des vertraglich vereinbarten Ortes, und der entsprechenden Uhrzeit Wenn die Rückgabefrist über drei Stunden überschritten wird, ist der Eigentümer berechtigt, die Polizei über den Autodiebstahl zu informieren (wenn der Mieter den Eigentümer nicht rechtzeitig über den Verzug informiert).

2. Gebrauchsbedingungen

Der Mieter ist einverstanden:
a) das Auto unter Einhaltung der Verkehrsvorschriften und sÄmtlicher gültigen Gesetzregelungen zu fahren;
b) keine Beifahrer zu befördern, um materielle Vorteile zu erhalten;
c) andere Fahrzeuge entsprechend, unter Einhaltung der Vorschriften zu schleppen;
d) das Auto nicht zu fahren, wenn er unter Alkohol-, Drogeneinfluß steht oder, wenn er unter Einfluß sonstiger Substanzen steht, die seine ReaktionsfÄhigkeit beeinflussen;
e) im Schadensfall, einen Fachmann zur Behebung der entsprechenden Störung zu rufen;
f) das Auto nicht in einem Autorennen oder einem anderen Wettbewerb zu fahren;
g) das Auto unter Einhaltung der entsprechenden Herstellervorschriften zu fahren

3. Gebühren

Der Mieter wird auf Antrag des Eigentümers folgende Gebühren zahlen:
a) Gebühren für eine zusÄtzliche Verwendung des Autos (im Falle der verzögerten Rückgabe), gemÄß dem unterzeichneten Vertrag;
b) Kilometergeld, berechnet gemÄß den entsprechenden Vertragsbestimmungen (in diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, 50 EUR / Lagertag zu zahlen)
c) die Fahrzeuge werden mit vollem BenzinbehÄlter aufgenommen und zurückgegeben (für jede Differenz des Kraftstoffstandes gemÄß der Kraftstoffanzeige ist ein entsprechender Preis, gemÄß dem bei den Tankstellen angewendeten Preis, zu zahlen)
d) die geringstmögliche Mietzeit betrÄgt 48 Stunden. Für die erste Stunde nach Ablauf der entsprechenden 48 Stunden ist kein Preis fÄllig. Für die 3 darauffolgenden Stunden wird ein Preis von 15 EURO entrichtet. Wenn die VerspÄtung 3 Stunden überschreitet, wird der Mietpreis für einen vollstÄndigen Verwendungstag in Rechnung gestellt.
e) alle Parkgebühren und Bußgelder für das Auto;
f) im Falle des Verlustes der Schlüssel oder der Fahrzeugpapiere wird ein Betrag von 50 EUR entrichtet.

4. Versicherung

Das Auto wird für die Verwendung durch Dritten versichert
Der Mieter wird die Eigenversicherung beim Unfall behalten. Personal Accident Insurance (PAI).
Beim Unfall wird der Mieter alle SchÄden tragen, wenn der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluß war.
a) Schadenminderung im Falle eines Zusammenstoßes (SFZ)
Die Haftung des Mieters für alle SchÄden kann bis zu 700-300 EUR durch Zahlung einer geringen, in der Preisliste vorgesehenen tÄglichen Gebühr (SFZ) gemindert werden. Ohne SFZ haftet der Mieter für Schaden bis zu einem Höchstsatz von 30.000 EUR.
b) Diebstahlversicherung (D)
Die Haftung des Mieters für alle SchÄden kann bis zu 700-300 EUR durch Zahlung einer geringen, in der Preisliste vorgesehenen tÄglichen Gebühr (D) gemindert werden. Ohne D haftet der Mieter für Schaden bis zu einem Höchstsatz von 30.000 EUR.
c) Wenn kein Schaden auftritt, wird dem Mieter die gemÄß dem Vertrag als Garantie bezahlte Gebühr rückerstattet

5. Haftung

Der Eigentümer haftet nicht für die SchÄden, die vom Mieter in den o.a. FÄllen vorgesehen sind, erlitten werden

6. Unfall, SchÄden, Diebstahl

Der Mieter ist einverstanden, den Eigentümer und den Versicherungsgeber im Falle eines derartigen Ereignisses zu unterstützen und
a) Angaben der an dem Unfall beteiligten Dritten zu erhalten
b) das Auto nicht zu verlassen, bevor dieses nicht in Sicherheit ist
c) den Eigentümer über die geringen SchÄden zu informieren
Unterlagen, die beim Unfall oder Diebstahl benötigt werde:
1. Protokoll der Polizeibehörde mit folgenden Angaben:
- Dienstsiegel der Polizeiabteilung und Unterschrift des Polizeibeamten, welcher den Unfall festgestellt hat
- die Angabe, ob der Fahrer unter Alkoholeinfluß war
2. Anlage 2 (für den Versicherungsgeber) mit dem Dienstsiegel der Polizeiabteilung und Unterschrift des Polizeibeamten, welcher den Unfall festgestellt hat
Kaskoversicherung:
- Versicherungsgeber: ASTRA
3. Reparaturgenehmigung, mit dem Dienstsiegel der Polizeiabteilung und Unterschrift des Polizeibeamten, welcher den Unfall festgestellt hat
4. Kopien der Unterlagen über die an dem Unfall beteiligten Dritten und der entsprechenden Versicherungen



7. Gültigkeit

Der Mieter ist einverstanden, dass alle Änderungen der vorstehenden Angaben nur durch Erstellung einer Zusatzurkunde gültig sind.

8. ZustÄndigkeit

Alle Rechtsstreite, die aus dem Vertrag hervortreten, werden vom Amtsgericht Bukarest, RumÄnien, gelöst.

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